Im Jahr 2012 ereigneten sich laut Kriminalstatistik bundesweit gut 144.000 Einbrüche in Privatwohnungen, ein Anstieg von 8,7% im Vergleich zum Vorjahr. Durchschnittlich kommt es damit etwa alle 3,5 Minuten in Deutschland zu einem Wohnungseinbruch.
Grund genug, sich über eine ausreichende Sicherung der eigenen Wohnung Gedanken zu machen. Aber was schreckt Einbrecher zuverlässig ab? Die meisten Einbrecher sind “Gelegenheitsdiebe”. Sie nutzen Dunkelheit und schlecht gesicherte Türen und Fenster in Erdgeschosswohnungen, weil dies am einfachsten und schnellsten Erfolg verspricht. Eine vernünftige Hausbeleuchtung und entsprechend gut gesicherte potentielle “Eingänge” für die Diebe sind damit Grund-Maßnahmen, die viele Einbrüche bereits verhindern. Eine Alarmanlage kann ergänzend sinnvoll sein, wenn sie vom Täter nicht mit einfachen Mitteln umgegangen werden kann. Spätestens an diesem Punkt fällt vielen Menschen auch ein Hund zur Sicherung des Eigentums ein. Wenn er gute Wachhundqualitäten mitbringt, meldet er zuverlässig alles Ungewöhnliche und kann den Einbrecher damit aktiv vertreiben. Die Statistik zeigt, dass alleine ein Hundewarnschild etwa 2/3 aller Einbrecher abschreckt.
Ein Hund als “lebende Alarmanlage”?
Hunde dienen Menschen schon seit mehreren Tausend Jahren als Wächter. Sie haben ein hervorragendes Gehör und sind nachts sogar besonders aufmerksam. Die meisten Hunde haben dabei ein Gefühl für ihr Territorium, unterscheiden zwischen eigenem Revier und neutraler Gegend, zwischen bekannten und fremden Menschen.
Tatsächlich ist ein Hund aber ein recht anspruchsvoller “Ersatz” einer elektronischen Alarmanlage, wenn er tatsächlich in erster Linie als Wächter und nicht als Familienmitglied dienen soll. Ein Hund wird im Laufe seines Lebens teurer, als selbst eine sehr gute Alarmanlage es ist, und stellt zudem einige Ansprüche: Pflege, Sozialkontakte, Spaziergänge und Erziehung. Mit etwas Pech nimmt er seinen Job zudem zu ernst und nervt Nachbarn durch anhaltendes Bellen oder lässt selbst willkommenen Besuch nicht mehr aufs Grundstück. Beißt er beispielsweise den Paketboten, hat man ein ernstes Problem. Ein fertig ausgebildeter Wachhund ist sehr teuer, möchte man ihn selbst dazu erziehen, braucht es viel Hundeverstand und Zeit. Privates Abrichten von Hunden auf Menschen ist in Deutschland verboten! Auch sind gerade die „ernsthafteren“ Hunderassen häufig Spätentwickler. Erst im Alter von um die 3 Jahre sind sie geistig wirklich erwachsen und zeigen ihr volles Potential. Ein Hund einer „Wachhunderasse“ kann durchaus mit 1 Jahr noch jeden Fremden fröhlich begrüßen, mit 2 Jahren aus Unsicherheit dann mal “überreagieren” und mit 3 Jahren ein zuverlässiger Wächter sein. Wichtig ist, dass der Mensch seinen Hund durch die Lebensphasen gezielt begleitet und Anleitung gibt.
In Privathand ist es daher fast immer sinnvoller, wenn man den Hund in erster Linie als sozialen Familienbegleiter in seinem Leben haben möchte und gerne seinen Alltag mit dem Hund teilt. Die abschreckende Wirkung auf Einbrecher ist dann ein netter Nebeneffekt.
Wie sicher schützt ein Hund vor Einbrüchen?
Die abschreckenste Wirkung an einem Hund ist interessanterweise weniger die Angst vor einem Biss, sondern der Lärm, den ein meldender Hund macht.
Da die meisten Diebe “leichte Gelegenheiten” nutzen, gehen sie das Risiko, durch Gebell auf sich aufmerksam zu machen, nur ungern ein. Haben sie es nicht auf ein ganz bestimmtes Objekt abgesehen, reicht also alleine das Vorhandensein eines Hundes, ohne dass dieser besondere Wachhundqualitäten mitbringen muss. Möchte ein Einbrecher dagegen in ein bestimmtes Haus eindringen, nützt ein Hund nur noch bedingt. Vielleicht bellt der Zwingerhund auch grundlos oft genug, so dass es den Nachbarn nicht weiter auffällt. Vielleicht ist der Hund durch Wurst zu bestechen oder frisst sie zumindest samt Betäubungsmittel oder Schlimmerem. Vielleicht ist der Hund leicht einzuschüchtern oder lässt sich vertrauensselig von den scheinbar freundlichen Absichten des Fremden überzeugen. Will ein Einbrecher in ein ganz bestimmtes Haus, wird er meist Wege finden, trotz Hund sein Vorhaben durchzuziehen.
Dazu kommt, dass die wenigsten Menschen Hunde als reine Wachhunde permanent frei auf dem Grundstück halten. Menschen gehen mit ihren Hunden spazieren (und das häufig zu den immer gleichen Zeiten) und auch im Urlaub, der von Dieben gerne genutzt wird, bleibt der Hund selten alleine Zuhause. Gerade für die Urlaubszeit können dabei so genannte Haussitter von behördlich zugelassenen Agenturen eine sinnvolle Alternative sein. Diese verbringen die meiste Zeit des Tages in der Wohnung, übernehmen wichtige Nachbarschaftspflichten und sind gegen in der Wohnung verursachte Schäden versichert. Weitere Informationen dazu findet man unter anderem hier.
Darf ein Hund Einbrecher beißen?
Grundsätzlich muss ein Hund in Deutschland so gehalten werden, bzw. gesichert sein, dass er niemanden verletzen kann. Das gilt weitestgehend auch für Menschen, die unbefugt das Grundstück betreten. Beißt ein Hund auf dem eigenen Grundstück einen “Eindringling”, kann diesem unter Umständen Schmerzensgeld zugesprochen werden und dem Hundehalter eine Überprüfung der „Gefährlichkeit“ des Hundes drohen (Wesenstest). Im Extremfall kann der Hundehalter sich sogar wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar machen. Vor Gericht spielt dabei zum einen eine Rolle, wie ausreichend die „Sicherung“ des Hundes war, ob z.B. auch ein Kind leicht Zugang zum Grundstück hätte finden können. Wichtig sind ein ausreichend hoher Zaun, verschlossene Tore und Warnschilder an jedem Tor. Die Warnschilder sollten auf einen freilaufenden Hund hinweisen und das Betreten des Grundstückes verbieten oder nur auf eigene Gefahr gestatten. Aber auch dies muss vor Gericht nicht zwingend als “ausreichende Sicherung” angesehen werden. Zumindest wird einem Erwachsenen in dem Fall aber häufig eine Teilschuld gegeben. Eher nicht ratsam sind Schilder, die auf einen bissigen oder gefährlichen Hund hinweisen, da der Halter so gewissermaßen bereits zugibt, dass von seinem Hund ein hohes Verletzungsrisiko ausgeht. Damit muss er auch einer ganz besonderen Sorgfaltspflicht bei der Sicherung des Hundes nachkommen.
Betritt jemand nicht nur unbefugt das Grundstück, sondern bricht in die Wohnung ein und wird dort gebissen, wird ihm mit großer Wahrscheinlichkeit zumindest eine Mitschuld gegeben, falls der Hundehalter überhaupt belangt wird.
Daneben entscheiden Gerichte auch nach „Verhältnismäßigkeit“. Betritt jemand „nur“ unbefugt ein Grundstück, kann ein Biss als unverhältnismäßig eingestuft werden. Wird der Eigentümer (oder der Hund) aber durch einen Eindringling ernsthaft angegriffen, kann ein „Verteidigen“ (Notwehr) durch den Hund durchaus verhältnismäßig sein. Pauschale Aussagen sind hier nicht zu machen, vor Gericht spielen viele Faktoren in das Urteil mit rein, es sind immer Einzelfallentscheidungen. In jedem Fall ist es verboten (und kann empfindliche Konsequenzen für Hund und Halter haben) wenn ein Hund privat „scharf gemacht“ wird oder auf Einbrecher „gehetzt“ wird.
Allgemein gilt beim Hund in Deutschland die „Gefährdungshaftung“. Das heißt, dass der Hundehalter grundsätzlich erst mal für alle Schäden, die der Hund verursacht, haftbar ist, unabhängig davon, wie es dazu kam. Alleine das Halten eines Hundes stellt nach deutschem Recht eine potentielle Gefahr dar, da er “in seinem Verhalten nicht vernunftgesteuert und im allgemeinen unberechenbar ist.” (OLG Hamm, Az.: 2 Ss 1035/95)
Der entsprechende Paragraph im BGB:
§ 833 BGB
“Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.”
Wie weit dies gehen kann, wird aus folgender Urteilsbegründung deutlich:
Ein Tierhalter, der seinen Hund frei laufen lässt, hat auch für solche Schäden einzustehen, die dadurch verursacht werden, dass sich jemand von diesem Tier bedroht fühlt, wegläuft und hierdurch einen Schaden verursacht. Dieser Schaden ist dem Hund zuzurechnen, da die Ursache des Weglaufens alleine von dem Hund ausging. Im Rahmen der Tierhalterhaftung nach §833 BGB muss daher der Hundehalter auch diesen Schaden ersetzen.
(AG Frankfurt, Az. 32 C 2314/99-48).
Daher wird allen Hundehaltern dringend empfohlen, eine Hundehaftpflichtversicherung mit entsprechend hoher Deckungssumme abzuschließen.
und abschließend ein Beispiel aus der Justiz bzgl. eines beißenden Wachhundes:
“Grundstückseigentümer trifft die Verpflichtung für einen verkehrssicheren Zustand
ihres Grundstücks zu sorgen. Im zumutbaren Rahmen sollen Gefahren von Dritten
abgewendet werden. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für Grundstücke von
denen aufgrund besonderer Umstände, erhebliche Gefahren ausgehen. Hierzu gehört auch das uneingeschränkte Herumlaufen eines bissigen Hundes, auf einem in
einem Wohngebiet gelegenen Hausgrundstück. Wird ein Besucher in solch einem
Fall gebissen, so haftet der Grundstückseigentümer nicht nur als Hundehalter,
sondern auch, weil er seine Sorgfaltspflicht gegenüber anderen verletzt hat. Ein am
Tor angebrachtes Schild “Warnung vor dem Hund” stellt keine ausreichende
Sicherung dar, weil es ein Betretungsverbot nicht ausspricht und auch nicht auf die
Bissigkeit des Hundes hinweist. Wer aber solch eine Warnung aus dem Wind
schlägt, muss sich im Falle einer Hundebissverletzung, ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt nicht den vollen Schaden bezahlt.”
(Landgericht Memmingen, Az: 1 S 2081/93)
Welche Rassen eignen sich besonders als Wachhund?
Denkt man an einem „Wachhund“, haben viele Menschen als erstes einen Zwingerhund vor Augen, der jede Bewegung lautstark meldet. Frei auf dem Grundstück laufende Wachhunde sollten, wie oben angesprochen, keinesfalls unvorsichtigen Besuchern gefährlich werden können. Kettenhaltung ist in Deutschland verboten, Anbindehaltung nur unter starken Auflagen erlaubt, wie in der Tierschutz-Hundeverordnung nachzulesen ist.
Glücklicherweise zeigt die Statistik, dass alleine das Vorhandensein des Hundes (auch im Haus!) ausreicht, um Einbrecher abzuschrecken. Welche Hunde eignen sich aber nun als “Wachhunde”?
Viele Hunde zeigen auf dem eigenen Grundstück Territorialverhalten und melden zumindest Ungewöhnliches, auch wenn sie Rassen angehören, die man nicht gleich als erstes mit einem „Wachhund“ assoziiert. Daher sollte die wichtigste Frage bei der Hundewahl sein, was man außer der abschreckenden Wirkung auf Einbrecher vom Hund erwartet. Wie stellt man sich das Zusammenleben mit ihm vor, was kann man dem Hund bieten? Nimmt man z.B. den Deutschen Schäferhund, für viele der klassische „Wachhund“. In der Regel geht ihm seine Familie über alles, er sollte sehr menschenbezogen sein, aufmerksam und mit viel Wille zur Zusammenarbeit, sportlich und immer einsatzbereit, dabei Fremden gegenüber eher reserviert und wachsam. Für einen reinen Wachhund, erst recht wenn er die meiste Zeit alleine im Zwinger gehalten wird, ist er damit eigentlich denkbar ungeeignet. Die meisten klassischen Gebrauchshunderassen, z.B. auch Dobermann, Rottweiler, Boxer oder Riesenschnauzer, wurden zu enger Zusammenarbeit mit dem Menschen gezüchtet. Diese Rassen bieten sich an, wenn man dem Hund engen Familienanschluss bieten kann und zusätzlich zum „Wachen“ Hundesport oder zumindest täglich lange Spaziergänge mit Beschäftigung.
Klassische Hofhunderassen wie Spitze, Berner Sennenhunde, Leonberger, Deutsche Pinscher oder auch der Hovawart bieten sich für eine (teilweise) Außenhaltung eher an. Aber auch hier sollte auf genügend Sozialkontakt zum Menschen und Spaziergänge außerhalb des Grundstücks geachtet werden. Einige Hovawart-Linien sind zudem eher im „Gebrauchshunde“-Bereich anzusiedeln, sie brauchen deutlich mehr Auslastung. So ziemlich jeder Hund wird es dabei vorziehen, das gesamte Grundstück und nicht nur einen kleinen Zwinger als hauptsächlichen Aufenthaltsort zu Verfügung zu haben.
Die Hofhunderassen bringen meist relativ viel Selbständigkeit mit, wurden gezüchtet, eigene Entscheidungen zu treffen und sind im Erwachsenenalter recht ernsthaft. Bällchen holen oder klassischen Hundesport wissen sie eher weniger zu schätzen. Auch hier ist die Frage, was der Mensch erwartet: z.B. wie „verspielt“ er seinen Hund gerne hätte und ob er genau diesen Hundetyp wirklich zu schätzen weiß.
Ein Vorteil an Rassen, die schon lange als Hofhund gezüchtet wurden, ist, dass sie in der Regel nicht zum Streunen neigen. Auch der Jagdtrieb, falls überhaupt vorhanden, beschränkt sich häufig auf Kleintiere.
Noch eigenständiger und ernsthafter sind die Herdenschutzhunde. Diese sind nicht für überwiegende Zwingerhaltung geeignet, sondern sollten sich frei auf einem möglichst großen Grundstück bewegen können. Unterwürfigkeit, Spieltrieb oder will to please bringen sie nicht mit. Dafür reichen bei ausreichend Grund zum Bewachen und Sozialkontakten zu „Rudelmitgliedern“ auch kleinere Spazierrunden; Hundesport oder sonstige Beschäftigung wollen und brauchen sie in aller Regel nicht. Ob eine Haltung der imposanten Tiere in Deutschland sinnvoll ist, ist umstritten, Einbrecher (und mit etwas Pech auch Besucher) werden dem Grundstück allerdings fern bleiben.
Ähnliches gilt für andere Rassen, die explizit zum Bewachen gezüchtet wurden, wie z.B. Cane Corso, Fila Brasileiro oder Presa Canario.
Terrier waren lange „Allzweckhunde“: Begleiter auf der Jagd, furchtlose und lautstarke Wächter, Schädlingsbekämpfer auf dem Grundstück und Spielkamerad für die Kinder. Die meisten Terrier vereinen noch heute all dies in sich. Sie brauchen in jedem Fall engen Familienanschluss und viel Auslastung. Ihren „Dickkopf“ muss man mögen, mit dem Jagdtrieb sollte man leben können. Anders als andere gut als „Wachhund“ geeignet Hundetypen, gibt es Terrier auch in kleineren Größen.
Bei den Hütehunden kommt es darauf an, wo ihr Haupteinsatzgebiet im Laufe der Rassegeschichte lag. Ein Allround-Farmhund wie der Australian Shepherd oder der Cattle Dog sollte neben Hüteeigenschaften auch Wachtrieb mitbringen, ein Border Collie dagegen ist selten wachsam. Allen Hütehunden ist gemein, dass sie unbedingt ihren Anlagen entsprechende Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Menschen bekommen müssen.