Bei großen Vierbeinern wie Hunden oder Pferden gehört die Tierhalterhaftpflicht zu den unverzichtbaren Versicherungen. Die Versicherung kommt bei vielen durch die Tiere verursachten Schäden auf. Die Regulierung des Schadens durch das Versicherungsunternehmen beschränkt sich nicht nur auf Lappalien, beispielsweise wenn die Designerkleidung des Bekannten durch die verschmutzten Hundepfoten ruiniert wird, sondern auch wenn Ihr Pferd von der Koppel ausgebrochen ist und einen schweren Autounfall verursacht hat. In diesem Fall bewahrt die Tierhalterhaftpflicht vor dem finanziellen Ruin.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt bei Personen- und Sachschäden auf, die vom Tier verursacht werden. Achten Sie aber bei bestimmten Schadensdeckelungen – zum Beispiel bei ungewolltem Decken oder beim Tiertransport – auf die entsprechenden Klauseln im Vertrag. Die Tierhalterhaftpflicht bietet dem Tierhalter steuerliche Vorteile. Er kann die Ausgaben beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend machen und von der Steuer absetzen.
Beiträge für die Haftpflichtversicherung lassen sich über die Möglichkeit der Selbstbeteiligung verringern. Dabei sollten Sie aber genau abwägen, ob die zu erwartenden Schäden eher niedrig oder hoch sind. Für Einzeltiere lohnt sich diese Option in der Regel nicht. Beachten Sie auch, dass es für bestimmte Städte Sonderregelungen gibt. Seit Januar 2010 müssen Tierhalter in Hamburg und Berlin, die einen als gefährlich eingestuften Hund wie Bullterrier, American Staffordshire Terrier oder Pitbull halten, die Tierhalterhaftpflichtversicherung zwingend vorweisen.
Wenn Sie bezüglich der Tierhalterhaftpflicht Tarife vergleichen möchten, sollten Sie in den entsprechenden Vergleichsrechner Ihr Alter, die Anzahl der Tiere und die Schäden der vergangenen fünf Jahre eingeben. Die passenden Angebote werden dann noch nach der Eingabe zur gewünschten Laufzeit und Selbstbeteiligung erstellt.