Ein Hundegesetz, das in Dänemark am 1.Juli 2010 verabschiedet wurde, sorgte seither nicht nur bei Einheimischen für Empörung. Viele Tierfreunde und aktive Tierschützer aus Deutschland sowie ganz Europa reagierten entsetzt über die darin enthaltenen Vorschriften.
Zum einen enthält es 13 verbotene Hunderassen deren Haltung, Züchtung und Einführung verboten ist. Viele der gelisteten Tiere verloren aufgrund des Gesetzes ihr Leben. Zum anderen hatten Grundstückseigentümer das Recht fremde Hunde, die auf deren Grundstück herumstreunten, zu erschießen. Zusätzlich wurden sämtliche Hunde, die bei Mensch oder Tier für Bisswunden verantwortlich waren, beschlagnahmt und eingeschläfert. Eine juristische Prüfung war nicht notwendig. Neben Dänen litten Urlauber unter dem Gesetz, was sich markant an der Anzahl einreisender Touristen bemerkbar machte. Viele Hundebesitzer meiden Dänemark seither und entscheiden sich stattdessen für hundefreundlichere Urlaubsziele. Erfreulicherweise konnte Dank kontinuierlichem Druck der Öffentlichkeit und dem tatkräftigen Einsatz von Tierschützern sowie der Tourismusbranche eine Lockerung des Hundegesetzes erreicht werden. Ab dem 1. Juli 2014 tritt die Gesetzesanpassung in Kraft.
Gesetzesänderung lässt Aufatmen
Die grundlegende Änderung des Gesetzes wurde mit wenigen Gegenstimmen im Parlament beschlossen. Eine treibende Kraft hinter der Revision ist der dänische Minister für Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei Dan Jørgensen. Neben Politikern und Tierschutz hat sich darüberhinaus die Tourismusbranche vehement gegen das Gesetz gestellt und für eine Lockerung gekämpft. Ein Beispiel ist die Ferienhausvermittlung Sonne und Strand, die sich seit Jahren gemeinsam mit dem Branchenverband der dänischen Ferienhausvermittlungen für ein entschärftes Hundegesetz in Dänemark einsetzt. Nun lenkt der Gesetzgeber ein und reagiert auf die enormen Proteste der Öffentlichkeit. Ein großer Erfolg ist die Tatsache, dass Grundbesitzer streunende Hunde ab sofort nicht mehr erschießen dürfen. Hundebesitzer deren Hunde sich unerlaubt auf fremdem Boden befinden, müssen alternativ mit einem Bußgeld in Höhe von maximal 270 Euro rechnen. Nicht nur Einheimische sind über die Gesetzesänderung erleichtert. Auch Urlauber können aufatmen, weil beim Aufenthalt in Dänemark nun keine Gefahr für ihren Vierbeiner besteht, sollten sie einmal entwischen und fremdes Eigentum betreten. Das Gesetz zur Beschlagnahmung und Tötung von Hunden, die Bissverletzungen verursachten, wurde ebenfalls beschränkt. Künftig haben Hundehalter das Recht einen sogenannten „dog expert“, also einen Sachverständigen einzuschalten, der den Sachverhalt individuell prüft und entscheidet, ob von dem jeweiligen Tier tatsächlich eine Gefahr ausgeht.
Rasselisten bleiben
Das Verbot zur Haltung, Zucht und Einfuhr der 13 als gefährlich eingestuften Rassen bleibt weiterhin bestehen. Auch bei diesem Gesetz könnte eine Anpassung folgen, denn die Gegenwehr ist groß. Tierschützer und Hundeliebhaber lehnen eine derartige Einordnung ab, weil eine pauschale Einstufung als gefährlich oder ungefährlich über derartige Rasselisten unmöglich ist. Generell kann jeder Hund durch eine falsche Haltung oder körperliche und seelische Misshandlungen zur potenziellen Gefahr werden. Allein die Rasse ist für auffallende und aggressive Wesenszüge nicht verantwortlich. Aufgrund des andauernden Einsatzes von Tierschutzorganisationen, Tourismus und Tierfreunden ist es nicht ausgeschlossen, dass dieses Gesetz geändert wird.
Touristen und Einheimische sind selbstverständlich weiterhin aufgerufen als Hundehalter verantwortungsvoll zu handeln und kontrolliert mit ihren Hunden umzugehen. Gutes Benehmen der Vierbeiner durch eine gute Erziehung sollte selbstverständlich sein.