Eine Reitbeteiligung erscheint wie die ultimative Lösung für Pferdehalter. Der Pferdebesitzer kommt so zu einer Unterstützung, die das Pferd mit pflegt, mit bewegt und zusätzlich noch etwas zu den hohen Kosten beiträgt, die ein eigenes Pferd verursacht. Beachtet man einige wichtige Punkte, kann es auch die perfekte Lösung sein. So ist neben der detaillierten Klärung der Rechte und Pflichten beider Parteien u. a. auch eine Pferdehaftpflichtversicherung, die die Reitbeteiligung mit einschließt, unerlässlich. Gute Tarife gibt es zum Beispiel hier: https://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdeversicherung/pferdehaftpflicht/

 

Was muss der Pferdehalter bei der Reitbeteiligung beachten?

Es ist für einen Pferdehalter schon schwer jemanden zu finden, dem er so vertraut, dass er ihm sein Pferd anvertrauen möchte. Wenn dies aber gelungen ist, gilt es gewisse Regeln einzuhalten, die für die Reitbeteiligung sowie für den Pferdehalter gelten:

 

1. Es empfiehlt sich einen Vertrag über die Reitbeteiligung abzuschließen, in dem vermerkt wird, was für beide Seiten wichtig ist.
• Die Kosten
• Wer hat das Pferd an welchen Wochentagen (Details zur Pflege gibt es hier Pflege der Pferde)
• Sind Ausritte erlaubt?
• Wie soll sich verhalten werden, wenn das Pferd erkrankt?
• Wer pflegt Sattel und Co.?

 

Alle Unklarheiten sollten am Anfang geklärt werden, damit beide Parteien wissen, wo sie stehen.

 

2. Es sollte darauf geachtet werden, dass das Niveau des Pferdes auch zum Niveau der Reitbeteiligung passt. Ist das nicht der Fall, macht es in jedem Fall Sinn, dass die Reitbeteiligung Reitunterricht nimmt. Dieser könnte vom Pferdehalter ggf. übernommen werden.

 

3. Der Preis, der für eine Reitbeteiligung verlangt wird, variiert stark je nach Region und weiteren Punkten wie der Reitstallmiete, der Anzahl der Reittage pro Woche und dem Anteil der übernommenen Stallarbeit durch die Reitbeteiligung. Im Schnitt sind es zwischen 50 und 150 Euro im Monat. Wenn man bedenkt, dass der Pferdebesitzer Tierarzt, Stallmiete und Co. zahlen muss und damit locker auf mehrere Hundert Euro im Monat kommt, ist das (Näheres zu Kosten und Zeitaufwand der Pferdehaltung) ein durchaus akzeptabler Preis.

 

4. Pro Pferd sollten nicht mehr als 3 Personen zuständig sein. Ansonsten kann das Pferd überbelastet werden. Und wie in vielen Bereichen verderben zu viele Köche auch hier den Brei und es kann schneller zu Unfrieden kommen.

 

5. Wichtig ist vor allem auch die Klärung der Versicherungsfrage. Da es sich um einen Vertrag zwischen dem Pferdebesitzer und einer dritten Person handelt, die das Nutzungsrecht am Pferd hat, muss dementsprechend auch diese Person abgesichert werden.

 

 

Warum die Reitbeteiligungs-Klausel in der Pferdehaftpflicht so wichtig ist

Der Pferdehalter haftet für alle Schäden, die sein Pferd verursacht, auch ohne sein Verschulden oder dass er dabei gewesen sein muss. Dies kann gerade bei Personenschäden, die sehr hoch ausfallen können, die eigene Existenz gefährden. Eine Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung sichert dieses Risiko ab. Sie prüft den Anspruch des Geschädigten, zahlt die Wiedergutmachung und wehrt unberechtigte oder überhöhte Schadensersatzforderungen ab.
Wenn jemand regelmäßig und gegen Geld das eigene Pferd reitet, dann muss auch eine entsprechende Versicherung her, die alle Beteiligten absichert. Der Versicherungsschutz für das Fremdreiterrisiko allein reicht nicht aus. Entscheidet sich also ein Pferdehalter für eine Reitbeteiligung, ist es wichtig, den vorhandenen Versicherungsschutz daraufhin zu prüfen. Also sich bei der bestehenden Versicherung zu erkundigen, ob sie auch für Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Verletzung der Reitbeteiligung zahlt. Falls nicht, ist es ratsam, seinen Schutz zeitnah zu erweitern oder zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

 

Wichtig: Es gibt Pferdehalter, die ihre Reitbeteiligungen eine Haftungsvereinbarung unterschreiben lassen. So versuchen sie die eigene Haftung auf die Reitbeteiligung zu übertragen. So eine Vereinbarung bringt rein gar nichts, da sie im Streitfall vor Gericht keinen Bestand hat. Gerade bei Personenschäden müssen Krankenkassen oder Krankenversicherer für die Kosten der Heilbehandlung aufkommen. Für diese ist natürlich ein Haftungsausschluss zwischen Pferdehalter und Reitbeteiligung nicht von Bedeutung. Das Risiko, dass von außen hohe Schadensersatzansprüche durch Versicherer auf den Pferdehalter einprasseln, wird häufig unterschätzt.

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