Gassigänger - Ein Traumjob?

Gassigänger – Ein Traumjob?

Für Tierfreunde klingt es nach einem Traumjob: mit Hunden spazieren gehen und dafür Geld bekommen! Wer dies hauptberuflich machen möchte, muss allerdings mit einem langen Arbeitstag bei Wind und Wetter und einem in der Regel recht niedrigen Einkommen leben. Man braucht ein großes Auto mit mehreren sicheren Hundeboxen und muss in der Lage sein, viele Hunde gleichzeitig sicher zu führen. Zudem muss bei einer hauptberuflichen Tätigkeit (das richtet sich nach dem Einkommen) ein Sachkundenachweis laut Tierschutzgesetz abgelegt werden, der nicht nur teuer ist, sondern auch sehr aufwändig. Ein Nebenjob als Gassigänger ist dagegen sehr viel leichter zu realisieren, aber auch hierfür muss einiges beachtet werden.

 

 

Welche Grundvoraussetzungen brauche ich?

Vor allem braucht man Hundeerfahrung, Verantwortungsbewusstsein und sollte auch bei 5 Grad und Dauerregen noch gerne spazieren gehen. Mehrere Hunde zu führen, ist durch die Gruppendynamik und unterschiedliche Bedürfnisse und „Baustellen“ der Hunde nicht einfach. Es ist sehr wichtig, sich nicht selbst zu überschätzen und bei jedem neuen Hund zu beurteilen, ob er gut in die Gruppe passt. Bei Listenhunden, also solchen Hunden, die je nach Bundesland als potentiell gefährlich eingestuft werden, muss man sich genau erkundigen, welche Auflagen für das Ausführen dieser Hunde gelten.

 

Mehrere Hunde zu führen, bedeutet vviel Verantwortung.

Mehrere Hunde zu führen, bedeutet viel Verantwortung.

Ganz wichtig ist eine Haftpflichtversicherung. Es muss unbedingt im Vorfeld geklärt werden, ob die Versicherung des Hundehalters oder die des Gassigängers zahlt, wenn der Hund einen Schaden anrichtet. Ganz eindeutig geregelt ist dies nicht. Grundsätzlich haftbar ist der Halter, wird ein Gassigänger für seine Dienste jedoch bezahlt, lehnt die Versicherung des Hundehalters die Übernahme des Schadens normalerweise ab. Auf der sicheren Seite ist man nur, wenn man mit seiner eigenen Versicherung das Gassigehen mit fremden Hunden im Versicherungs-Vertrag mit einbezieht. Dabei geht es nicht nur um Fremdschäden, auch wenn der Gassihund sich verletzt, ist der Gassigänger dafür haftbar.

 

Je mehr man im Vorfeld mit dem Halter klärt, umso unkomplizierter wird der Spaziergang: verträgt der Hund jedes Futter/Leckerlie? Hat er ein Problem mit anderen Hunden, jagt er Wild oder Jogger? Hat er vor etwas Angst? Auf welche Kommandos hört er? Ist er nach einer Gewöhnungsphase ableinbar? Muss sonst etwas beachtet werden, z.B. Krankheiten? Zudem ist es manchen Besitzern ganz recht, wenn man mit ihrem Hund auf Spaziergängen übt, vielleicht an der Leinenführigkeit arbeitet oder am Grundgehorsam. Andere schätzen dies jedoch gar nicht oder lehnen bestimmte Trainingsmethoden ab. Auch dies sollte man im Vorfeld klären.

 

Unbedingt muss man sich mit der Datenschutzverordnung auseinandersetzen. Jeder Kunde muss schriftlich bestätigen, dass seine Daten gespeichert und z.B. für Rechnungen, Telefonate oder Emails genutzt werden. Jede Veröffentlichung von Daten, Bildern oder auch nur Kommentaren auf der eigenen Webseite muss entweder vom Kunden explizit bestätigt werden oder sollte unbedingt unterbleiben.

 

 

Muss ich für meine Einkünfte Steuern zahlen?

Im Allgemeinen müssen alle Einkünfte dem Finanzamt gemeldet werden und für diese eine Steuer entrichtet werden. Als Gassigänger, auch wenn man dies nur nebenberuflich macht, wird entsprechend eine Umsatzsteuer erhoben. Für so genannte Kleinunternehmer  gibt es hier aber eine Ausnahme: wer unter einem bestimmten jährlichen Betrag bleibt, wird von der Steuer verschont. Wichtig ist, dass dennoch für jeden Kunden eine Rechnung geschrieben wird und diese Rechnung für mindestens 10 Jahre aufbewahrt wird. Das Finanzamt ist berechtigt, diese Rechnungen zu prüfen. Auf jeder Rechnung muss zudem deutlich vermerkt werden, dass keine Umsatzsteuer im Rechnungsbetrag enthalten ist. Für das Erstellen korrekter Rechnungen lohnt sich die Anschaffung eines guten Rechnungsprogrammes, das zudem viel Zeit spart sowie Statistiken, hinterlegte Kundendaten und Archivierung bietet. Dieses hilft auch bei der Berechnung des umsatzsteuerfreien Gesamt-Einkommens, denn auch hier muss einiges beachtet werden. Die Einkommens-Grenze im ersten Jahr liegt bei 17.500€, wird diese Grenze in den Folgejahren nicht überschritten, bleibt man Kleinunternehmer. Man darf zudem in einem Folgejahr bis zu 50.000€ umsatzsteuerbefreit verdienen, muss dann aber ab dem darauffolgenden Jahr Steuern zahlen.

 

Falls man möchte, darf man aber auch mit niedrigem Einkommen Umsatzsteuer zahlen und ist somit berechtigt zum Vorsteuerabzug bei eingehenden den Job betreffenden Rechnungen. Als Gassigänger ist diese Option aber in der Regel wenig lohnend.

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