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Autoreisen mit Hund

11. April 2012 in Urlaub mit dem Hund

 

Urlaub

Urlaub

Wer mit seinem Hund in Urlaub reist, wählt meist das Auto. Sofern der Hund das Autofahren kennt und gut verträgt, ist es auch für den Hund die angenehmste Möglichkeit, zum Urlaubsort zu gelangen. Der Hund ist in vertrauter und damit stressfreier Umgebung und Pausen können individuell eingeplant werden.
Falls der Hund im Alltag kaum mit im Auto fährt, sollte man vor Reiseantritt prüfen, ob er längere Fahrten verträgt. Ein Ausflug in das nächste Naherholungsgebiet bietet sich z.B. an, was zudem den Vorteil hat, dass der Hund das Autofahren direkt positiv mit einem schönen Spaziergang verbindet.

 

Falls der Hund das Autofahren überhaupt nicht verträgt, kann der Tierarzt Auskunft über Mittel geben, die gegen Übelkeit helfen oder den Stresspegel des Hundes senken. Vielen Hunden helfen bereits rein homöopathische Mittel. Gegebenenfalls sollte auch dies schon vor der längeren Urlaubsfahrt getestet werden.

 

Wenn eine Autofähre genutzt wird, sollte man sich vor der Buchung genau erkundigen, ob und unter welchen Bedingungen der Hund mitreisen darf. Auf einigen Fähren muss der Hund z.B. in speziellen Boxen untergebracht werden oder darf das Parkdeck nicht verlassen. Zu bedenken ist dabei auch, dass viele Hunde sich auf der Fähre nur im äußersten Notfall lösen, was für den Hund sehr unangenehm werden kann.

 

 

Auf der Fahrt zu beachten:

Pausen tun Mensch und Tier gut

Pausen tun Mensch und Tier gut

Auch wenn der Hund Autofahrten recht gut verträgt, ist es ratsam, den Hund erst bei Ankunft am Urlaubsort zu füttern und nicht vor Beginn der Reise. Auf den Fahrt-Pausen muss dem Hund aber Wasser angeboten werden. Wärme und Stress lassen den Hund schnell durstig werden. Entsprechend sollte ein Napf und Wasser gut erreichbar im Auto deponiert werden.

 

Wie viele Pausen nötig sind, hängt stark vom Hund ab. Vielen Hunden reicht es, wenn etwa alle 3 Stunden die Möglichkeit geboten wird, sich die Beine zu vertreten und sich zu lösen. So lassen sich die Hundepausen meist recht problemlos in Tank-Stopps und die WC-Gänge der Menschen integrieren. Zu bedenken ist, dass Gassi-Gänge an den meisten Autobahnraststätten nur sehr begrenzt möglich sind. So kann es schön für Mensch und Hund sein (und in Form einer günstigeren Tankstelle auch den Geldbeutel schonen), sich bei längeren Fahrten 1-2 interessante Abstecher an der Strecke zu überlegen. Auch für Kinder bietet es willkommene Abwechslung, statt viele Stunden am Stück nur ruhig im Auto sitzen zu müssen. Zu bedenken ist bei diesen Ausflügen unter Umständen, dass in den verschiedenen deutschen Bundesländern unterschiedliche Hunde als „gefährlich“ gelistet sind. So kann der eigene Hund in einem Bundesland leinenlos spazieren gehen, im nächsten braucht er einen Maulkorb und eine kurze Leine.

 

Ganz wichtig ist, den Hund niemals in der Sonne im geschlossenen Auto zurück zu lassen. Das gilt auch für die Einkehr in die Autobahnraststätte. Eigentlich ist es mittlerweile hinlänglich bekannt, dennoch sterben Jahr für Jahr Hunde an einem Hitzschlag im Auto. Das Auto wärmt sich in der Sonne sehr schnell auf und Hunde können nicht schwitzen. Sie hecheln, was allerdings weitaus weniger effektiv ist. Die Folge ist schnell eine starke Erhöhung der Körpertemperatur, was Stress, Dehydrierung mit Verklumpung des Blutes und letztlich den Tod zur Folge hat. Ein leicht geöffnetes Seitenfenster hilft ebenfalls kaum weiter, wenn das Auto nicht zusätzlich im Schatten steht. Achtung: die Sonne wandert!

 

Der Hund muss im Auto gesichert werden. Anders als beim Menschen, fällt das beim Hund unter „Ladungssicherung“. Bei einer Vollbremsung oder gar einem Unfall wird der Hund ungesichert zum Geschoß, mit entsprechenden Folgen für die Menschen, die er dabei trifft, aber natürlich auch für ihn selbst. Neben dem Sicherheitsaspekt kann in einigen Ländern, auch in Deutschland, ein Bußgeld bei unzureichender Sicherung des Hundes verhängt werden. In Deutschland kann die Sicherung auf verschiedenen Wegen geschehen:

 

vor der Fahrt müde spielen

vor der Fahrt müde spielen

Der Hund kann in einer speziellen Box mitreisen, die fest im Kofferraum installiert wird. Diese Boxen sind in der Regel extrem stabil, so dass sie dem Hund auch bei einem Unfall Schutz bieten. Zudem ist neben der Box meist noch Platz für Gepäck. Es gibt daneben auch nicht festinstallierte Boxen, die bei Bedarf in den Kofferraum gestellt und dort über Gurte gesichert werden. Der Vorteil ist zum einen, im Alltag den ganzen Kofferraum nutzen zu können, zum anderen kann der Hund im vertrauten Heim an die Box gewöhnt werden. Viele Hunde lieben ihre „Kennel“ schnell und nutzen ihn auch Zuhause gerne als Rückzugs- und Schlafort. Das ist wiederum im Urlaub praktisch, da der Hund so in der neuen Umgebung schneller zur Ruhe kommt und eventuell sogar mal alleine gelassen werden kann.

 

Der Hund kann auch auf der Rückbank über ein Geschirr (keinesfalls am Halsband) und einen Gurtadapter angeschnallt werden. Diese Anschnall-Kombination ist in jedem gut sortierten Tierfachgeschäft erhältlich. Wichtig ist, dass das Geschirr wirklich gut sitzt, so dass der Hund weder heraus kommt, noch es im Falle eines Unfalls zu schweren Quetschungen beim Hund kommt.

 

Der Hund kann auch ohne Box im Kofferraum mitreisen, wenn dieser durch ein Gitter von den Rücksitzen getrennt ist. Bei Netzen als Abtrennung muss sehr auf Qualität geachtet werden, damit diese bei einem Unfall stabil genug sind und der Hund nicht trotz Sicherung nach vorne geschleudert wird. Bei dieser Variante kann natürlich kein Gepäck mehr im Kofferraum transportiert werden.

Was der Hund im Urlaub braucht

11. April 2012 in Urlaub mit dem Hund

Bergisches Land

Bergisches Land

EU-Heimtierausweis: Für Auslandsreisen ist dieser vorgeschrieben, aber auch in Deutschland kann er weiter helfen, z.B. falls man zum Tierarzt muss und die Aktualität bestimmter Impfungen wichtig ist. Falls ein Gesundheitszeugnis oder die Tollwuttiterbestimmung für den Grenzübertritt gefordert sind, darf dies natürlich auch nicht Zuhause vergessen werden. Versicherungsdokumente (Haftpflicht), können im Falle eines Falles ebenfalls hilfreich sein.

 

vertrautes Futter: Viele Hunde haben mit der Umstellung der Umgebung und des Klimas schon genug zu tun, so dass zumindest das Futter das gleiche wie zu Hause sein sollte. Zu beachten ist, dass nicht jede Futtersorte in jedem Land erhältlich ist. Falls der Hund Dosenfutter bekommt, gehört auch ein Dosenöffner ins Gepäck.

 

falls die Anreise zum Urlaubsziel länger dauert, sollte auch Trinkwasser für den Hund und ein griffbereiter Napf nicht fehlen.

 

Nordfrankreich

Nordfrankreich

Hundenäpfe für Futter und Wasser sollten natürlich generell mit den Urlaub genommen werden

 

Halsband, Leine und eventuell ein Ersatzleine. Falls der Hund im Urlaub nicht abgeleint werden kann oder darf, kann auch eine Flexi-Leine oder Schleppleine hilfreich sein, um dem Hund mehr Freiraum zu gönnen. In einigen Ländern ist in bestimmten Situationen (z.B. Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln) ein Maulkorb vorgeschrieben.

 

Adressanhänger am Halsband. Dies ist sehr wichtig, damit der Hund im Urlaub schnellstmöglich zu seinen Besitzern zurück kann, falls er mal abhanden kommt. Auf dem Adressanhänger sollte somit auch die Urlaubsadresse vermerkt sein sowie eine Telefonnummer, unter der man im Urlaub erreichbar ist. Das Chippen des Hundes ist für eine Auslandsreise vorgeschrieben und kann ebenfalls helfen, den Besitzer zu ermitteln, wenn der Hund entläuft. Voraussetzung hierfür ist, dass der Hund unter der Chip-Nummer bei Tasso registriert wird (http://www.tasso.net )

 

Der Hund muss während der Reise gesichert werden. In einigen Ländern sind dabei bestimmte Sicherungen vorgeschrieben, z.B. das Tragen eines Maulkorbs in öffentlichen Verkehrsmitteln oder das Verwenden einer Box oder eines Trenngitters im Auto. Über die Bestimmungen des jeweiligen Landes sollte sich im Vorfeld informiert werden.

 

Peloponnes

Peloponnes

Falls der Hund sich Zuhause in seinem Kennel pudelwohl fühlt, kann dieser die Eingewöhnung am Urlaubsort und auch das alleine-bleiben in der Unterkunft erheblich erleichtern.

 

Wer auf Nummer sicher gehen will oder einen krankheitsanfälligen Hund hat, kann sich im Vorfeld bereits über (deutschsprachige) Tierärzte am Urlaubsort erkundigen und die entsprechenden Adressen mitnehmen. Ebenfalls die Telefonnummer des Haustierarztes hilfreich sein.

 

Kotbeutel

 

Spielzeug, Kauknochen

 

Hundedecke

 

Hundehandtuch, um die Pfoten zu säubern oder den Hund nach Regen oder Wasserspielen abzutrocknen

 

ggf. eine Bürste und Pflegemittel

 

Booties (Hundeschuhe) können im Wanderurlaub, bei Schnittverletzungen des Ballens und im Winterurlaub wichtig werden.

 

Erste Hilfe Koffer für den Hund

 

Schweiz

Schweiz

Ein handelsüblicher KFZ-Verbandskasten ist günstig zu kaufen und enthält vieles, was im Notfall sowohl Mensch als auch Hund helfen kann.

 

darüber hinaus gehört dies in den Hunde-Erste-Hilfe-Koffer:

 

- Desinfektionsspray, evtl. Wundsalbe, Jod-Lösung

 

- bei Wanderungen/großer Kälte ein Pfotenbalsam

 

- alle Medikamente, die der Hund auch Zuhause benötigt

 

- Durchfallmittel wie z.B. Kohletabletten. Falls der Hund auf Stress mit Durchfall reagiert oder einen empfindlichen Magen hat, sollte dieser Punkt im Vorfeld mit dem Tierarzt besprochen werden. In heißen Ländern besteht schnell die Gefahr einer Dehydrierung.

 

- Pinzette

 

- Fieber-Thermometer

 

- Traubenzucker

 

- Zeckenzange

 

- Ungeziefer-Schutz: für südliche Länder wird ein Scalibor-Halsband empfohlen. Daneben sollte über Risiko und Vorbeugung im Vorfeld der Reise in jedem Fall mit dem Haustierarzt gesprochen werden.

Die Wahl des Urlaubsziels mit Haustier

11. April 2012 in Urlaub mit dem Hund

Viele Hundebesitzer möchten die schönsten Wochen des Jahres zusammen mit ihrem Vierbeiner verbringen. Damit alle etwas von dem Urlaub haben, sollte dabei einiges bedacht werden:

 

Ostsee

Ostsee

Die meisten Hunde bewegen sich gerne in der freien Natur, mögen Strand- oder Wanderurlaub und finden es toll, viel Zeit mit ihrer Familie zu verbringen. Um Enttäuschungen zu vermeiden, ist es daher im Vorfeld sehr wichtig zu klären, ob die Hunde in der jeweiligen Urlaubsregion überhaupt am Strand erlaubt sind oder auf Wanderungen auch mal ohne Leine laufen dürfen.
Für Sightseeing, Museumsbesuche oder einen Altstadtbummel, sind schon weniger Hunde zu begeistern, sofern die Mitnahme von Hunden überhaupt gestattet ist. Ein denkbarer Kompromiss ist natürlich, den Vormittag in der Natur zu verbringen und Nachmittags ohne Hund loszuziehen. Zu bedenken ist dabei, dass einige Hunde, die Zuhause in vertrauter Umgebung problemlos alleine bleiben, das im Urlaub in der Ferienwohnung oder im Hotel eben nicht tun. Es kann helfen, den vertrauten Kennel oder die gewohnte Liegedecke mitzunehmen.

 

Costa Brava

Costa Brava

Nicht in allen Ländern hat der Hund den gleichen Stellenwert, wie in Deutschland. In vielen südlichen Ländern sind vor allem große Hunde immer noch in erster Linie Nutztiere und keine Alltagsbegleiter. Entsprechend wenig gern gesehen werden sie in Innenstädten, am Strand oder in Restaurants. Dennoch kann man auch in diesen Ländern einen gelungenen Urlaub mit Hund verbringen. Z.B. wird in der Nebensaison häufig ein Auge zugedrückt, was die Mitnahme von Hunden an den Strand oder auch ins Restaurant angeht. Es ist sehr viel mehr Raum für alle da, so dass sich Hundeliebhaber und solche, die Hunde lieber nur von weitem sehen möchten, aus dem Weg gehen können. Eine weitere Möglichkeit ist, die Haupttouristenorte zu meiden und die unbekannteren Schönheiten des Landes mit seinem Hund zu entdecken.
Wichtig ist in jedem Fall, sich möglichst rücksichtsvoll zu verhalten, den Hund z.B. nicht zwischen fremden Kindern am Strand herumtoben zu lassen und die Hinterlassenschaften des Hundes immer aufzusammeln.

 

Ein Problem kann auch das Klima werden, wenn die Hunde sich von einem Tag auf den anderen nicht mehr bei 15 Grad und Regen in Deutschland befinden, sondern in 35 Grad trockener Hitze. Wir Menschen wechseln die Kleidung, Hunde können das nicht so einfach. Hunde können zudem am Körper nicht schwitzen, das Hecheln bringt ungleich weniger Abkühlung. Falls man dem Hund den Temperatursprung dennoch zumuten möchte, ist darauf zu achten, dass er immer Schatten zu Verfügung hat, auf keinen Fall auch nur kurz allein im geschlossenen Auto gelassen wird (das kann ganz schnell tödlich enden!) und möglichst ein Gewässer zur Abkühlung zur Verfügung steht. Zudem sollten die Spaziergänge in den ersten Tagen kurz ausfallen, bzw. auf die Morgen- und Abendstunden gelegt werden. Auch anstrengende Spiele wie Bällchen holen, spielt man in den ersten Tagen besser nur dosiert.

 

Berner Oberland

Berner Oberland

Ferienwohnungen, in denen Hunde erlaubt sind, finden sich in fast jedem Land. Auch hier gibt es aber in Europa in deutliches Nord-Süd-Gefälle. Während z.B. in den skandinavischen Ländern häufig auch zwei große Hunde kein Problem sind, werden in südlichen Ländern oft nur kleine Hunde oder maximal 1 Hund erlaubt. Eine Alternative können Campingplätze sein. Vor allem in der Nebensaison sind Hunde häufig erlaubt und Campingplatzbetreiber auf Gäste mit Hund eingestellt.

 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Ansteckungsgefahr für den Hund im Urlaub. In den Mittelmeerländern ist eine Ansteckungsgefahr für z.B. Babesiose, Borreliose, Ehrlichiose, Leishmaniose oder Herzwürmer gegeben. Über Vorbeugungsmaßnahmen und Risiko sollte auf jeden Fall im Vorfeld mit dem Haustierarzt gesprochen werden. Am Urlaubsort selbst verringert man allgemein Ansteckungsrisiken, wenn man den Hund nicht aus öffentlichen Wassernäpfen trinken lässt, wie sie z.B. teils vor Restaurants stehen und Kontakt mit Straßenhunden vermeidet.

 

Vor allem, falls man vor hat viel Zeit am Hundestrand zu verbringen, sollte man bei einer unkastrierten Hündin die Zeit der Läufigkeit in die Urlaubsplanung mit einbeziehen.

 

Und nicht zuletzt stellt sich die Frage, wie der Hund an den Urlaubsort kommt. Verträgt er längere Autofahrten? Darf der Hund im Urlaubsland in öffentlichen Verkehrsmitteln mitfahren? Ist er leicht genug, um im Flugzeug in der Passagierkabine mitfliegen zu dürfen?

 

 

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, nach hundefreundlichen Unterkünften zu suchen, bietet die Seite http://www.alpen-guide.de, unter anderem mit einer kostenlosen Check-Liste zum Download.

Einreisebestimmungen für Haustieren innerhalb der EU

30. März 2012 in EU-Einreisebestimmungen

 

Urlaub mit Hund in Schottland

Urlaub mit Hund in Schottland

Die EU hat seit dem 1.10.2004 einheitliche Mindestanforderungen für den Grenzübertritt mit Haustieren von einem EU-Land in ein anderes aufgestellt. Darüber hinaus haben einige Länder noch weiter reichende Bestimmungen, z.B. was bestimmte Hunderassen angeht (siehe: Länder-Informationen)

Die EU-Verordnung betrifft Hunde, Katzen und Frettchen. Für kleine Haustiere wie Kaninchen oder Stubenvögel gibt es keine einheitliche EU-Regelung, was bedeutet, jedes Land entscheidet selbst, zu welchen Bedingungen es diese Tiere einreisen lässt.

 

 

Für Hunde Katzen und Frettchen sind als Mindestanforderungen vorgeschrieben:


eine eindeutige Identifizierbarkeit des Tieres 

 

Für das Haustier muss der blaue EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um einen erweiterten Impfpass, der durch die Eintragung von Chip-Nummer/Tätowierungsnummer, Rasse und Geschlecht eindeutig einem bestimmten Tier zugeordnet werden kann. Den Heimtierausweis kann jeder Tierarzt ausstellen.

 

Urlaub mit Hund in Griechenland

Urlaub mit Hund in Griechenland

Die vorgeschriebene, eindeutige Kennzeichnung setzt somit eine Tätowierung oder einen Mikrochip am Tier voraus. Die Tätowierung erfolgte meist im Ohr, den Mikrochip bekommt das Haustier vom Tierarzt im Nackenbereich unter die Haut gespritzt. Die Kosten für das Setzen des Mikrochips betragen meist um die 30€.

Seit dem 03.07.2011 ist dabei nur noch der Mikrochip als eindeutige Kennzeichnung zugelassen, die Tätowierung wird nicht mehr anerkannt. Ein Tier, das nachweislich vor dem 03.07.2011 tätowiert wurde, muss allerdings nicht zusätzlich gechipt werden. Die Beweispflicht zum Tätowierdatum liegt dabei immer beim Tierhalter! So wird im Zweifelsfall das zusätzliche Setzen eines Mikrochips eher empfohlen, zumal ein Grenzbeamter die Einreise auch auf Grund einer zu schlecht lesbaren Tätowierung verweigern kann.

 

 

Impfungen

 

Das Tier braucht für den Grenzübertritt eine gültige Tollwut-Impfung, wobei mittlerweile von den meisten Ländern die 3-Jahres-Tollwutimpfung anerkannt wird. Auskünfte zu den Impfintervallen und anerkannten Impfstoffen erhält man beim Tierarzt. Da das Tier für die Tollwutimpfung mindestens 3 Monaten alt sein muss und die Impfung erst nach 21 Tagen als gültig anerkannt wird, sind jüngere Welpen entsprechend noch ohne Impfschutz. Hier darf jedes Land selbst entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen der Welpe trotzdem einreisen darf.

 

Bei Reisen in Länder außerhalb der EU können die Einreisebestimmungen stark variieren. Zu bedenken ist, dass bei einer Wiedereinreise aus einem nicht-EU-Land in die EU unter Umständen eine Tollwuttiterbestimmung erforderlich ist (z.B. falls man über Albanien nach Griechenland einreist). Das hängt davon ab, ob das jeweilige Urlaubsland vom Tollwutstatus her als unbedenklich eingestuft wird. Eine Titerbestimmung kann dabei bereits Zuhause erfolgen. Sofern in den vorgegeben Zeitintervallen nachgeimpft wird, behält sie ein Leben lang ihre Gültigkeit. Für ein Tier, das aus einem EU-Land stammt und die Titerbestimmung für die Wiedereinreise in die EU benötigt, müssen dabei zwischen Impfung und Titerbestimmung mindestens 30 Tage liegen. Die Impfung muss von einem autorisierten Labor durchgeführt werden.
Für ein Tier, das aus einem nicht EU-Land stammt, z.B. der nette Strandstreuner aus Ägypten, müssen sogar 3 Monate zwischen Impfung und Titerbestimmung liegen. Vorher ist die Einreise in die EU nicht gestattet.

 

New York

New York

Es gibt eine Reihe von nicht EU-Ländern, die vom Tollwutstatus her als ähnlich den EU-Ländern eingeschätzt werden. Reist man aus einem solchen “unbedenklichen” Land ein, ist dies sowohl bei einer Wiedereinreise als auch bei einer Ersteinreise zu den Mindestanforderungen der EU möglich.

Zur Zeit werden rund 50 Länder von der EU im Tollwutstatus als ähnlich eingeschätzt. Dazu gehören z.B. Andorra, die Schweiz, Kroatien, Monaco, Norwegen, Australien, Kanada, die USA und die Russische Föderation, daneben aber auch „Exoten“ wie Mauritius, Malaysia und die Vereinigten Arabischen Emirate. Die entsprechende EU-Verordnung kann hier eingesehen werden; die Auflistung der entsprechenden Länder findet man in Anhang II, Teil C.

Wichtig: diess bezieht sich nur auf die Einreise in die EU, die aufgelisteten Länder haben selbstverständlich ihre eigenen Einreisebestimmungen.