Praktische Informationen

 

Einreise: Deutsche Staatsbürger können visumfrei mit Reisepass oder Personalausweis nach Frankreich einreisen.

 

Criel sur Mer

Criel sur Mer

Währung: In Frankreich ist die Landeswährung der Euro. Gängige Kreditkarten werden in größeren Geschäften, Hotels und Banken akzeptiert.

 

Sommerferien: In Frankreich haben Schulen etwa 2 Monate Sommerferien, die in ganz Frankreich zur gleichen Zeit stattfinden. Meist umfassen die Sommerferien den kompletten Juli und den August. In diesem Zeitraum ist mit entsprechend teureren Unterkünften und volleren Stränden zu rechnen.

 

Klima: Frankreich hat kein einheitliches Klima. Südfrankreich zeichnet sich durch sehr heiße, trockene Sommer aus, die vor allem Vierbeinern mit dickem Fell zu schaffen machen können. Mit Regen ist vor allem im Winterhalbjahr zu rechnen, aber auch dann bleibt es meist bei eher kurzen, kräftigen Schauern. Die Winter sind mild, Frost ist selten.

Der Südwesten (Atlantikküste) hat ebenfalls meist sehr trockene Sommer mit viel Sonne und hohen Temperaturen. Das Winterhalbjahr ist kühler, als im Süden, aber auch meist schneefrei.
Der Norden und der Osten haben ein gemäßigtes Klima, mit warmen Sommern, kühlen Wintern und Niederschlägen über das ganze Jahr verteilt. Vor allem in der Bretagne regnet es vergleichsweise häufig. Pyrenäen und Alpen sind entsprechend ihrer Höhe kühler und im Winter schneereich. Zentralfrankreich mit Paris ist relativ regenarm mit mildem Klima, im Sommer z.T. auch sehr heiß und trocken.

 

Autofahren: In Frankreich herrscht Rechtsverkehr wie in Deutschland. Das Auto muss entweder ein Euro-Nummernschild haben oder einen Nationaltätenaufkleber („D“). Eine grüne Versicherungskarte ist nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert.

In Frankreich sind die meisten Autobahnen gebührenpflichtig, wobei man mit etwa 5€ pro 100km rechnen muss. Bezahlt wird an Mautstellen auf der Autobahn. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille. Französische Bußgelder für die Missachtung von Verkehrsregeln sind in der Regel deutlich teurer, als in Deutschland.
Über weitere Verkehrsregeln informiert z.B. das Französische Fremdenverkehrsamt oder der ADAC.

 

 

der Hund in Frankreich

Gravelines

Gravelines

 

Frankreich gilt allgemein als sehr hundefreundlich. Hunde gehören zum öffentlichen Leben dazu und werden, sofern freundlich und halbwegs gut erzogen, sehr wohlwollend betrachtet. Die Auswahl an Hundefutter in Supermärkten ist groß, ebenfalls die Tierarztdichte. Einzig an der Cote d‘Azur werden vor allem große Hunde in der Öffentlichkeit weniger gern gesehen.

 

Leinenpflicht: Auf dem Land trifft man in erster Linie auf frei laufende Hunde, in größeren Städten sollten Hunde allerdings angeleint bleiben. Allgemein werden Hunden in Frankreich viele Freiheiten gelassen.

 

Mitnahme von Hunden an Strände: offiziell sind Hunde an Stränden nicht gestattet. An Touristenorten und stadtnahen Stränden sind zur Bekräftigung häufig Hundeverbotsschilder angebracht. Teils gibt es an diesen Stellen aber ausgewiesene Hundestrände. Außerhalb der Haupt-Touristenstrände werden Hunde in der Regel am Strand geduldet. Vor allem in der Normandie und der Bretagne wird man fast immer ein ruhiges Plätzchen finden, wo man gemeinsam mit seinem Vierbeiner ans Wasser kann. In Südfrankreich dagegen werden Hunde am Meer meist nicht geduldet.

 

Hunde in Restaurants und Hotels: In der Regel ist die Mitnahme von Hunden in Restaurants in Frankreich erlaubt. Selbstverständlich sollte der Vierbeiner dabei niemanden stören und angeleint bleiben. Ähnliches gilt für Hotels und Campingplätze: es sollte vorher nachgefragt werden, ob die Mitnahme von Hunden gestattet ist, in der Regel ist dies aber kein Problem.

 

Hunde in Innenstädten und öffentlichen Verkehrsmitteln: Hunde sind in Frankreichs Innenstädten ein ähnlich gängiges Bild, wie in Deutschland. In öffentlichen Verkehrsmitteln werden große Hunde teils etwas skeptisch beäugt, eine Mitnahme ist aber in der Regel gestattet. Hunde, die nicht in einer Tasche oder einer kleinen Transport-Box mitgenommen werden, zahlen meist 50% des Erwachsenen-Fahrpreises.

 

Wanderwege: Wanderwege gibt es im ganzen Land. Vor allem die Fernwanderwege sind sehr gut ausgeschildert und zu den meisten Regionen gibt es Wanderführer oder Wanderkarten. Eine kleine Ausnahme ist auch hier wieder die Cote d’Azur, die wenig (beschilderte) Wandermöglichkeiten zu bieten hat.

 

 

Einreisebestimmungen für Haustiere

Equihen Plage

Für Hunde, Katzen und Frettchen gelten die EU-Einreisebestimmungen

 

Für die Tollwutimpfung gilt dabei:

 

- zwischen der Tollwut-Erstimpfung und der Einreise nach Frankreich müssen mindestens 21 Tage liegen. Da es offiziell keine Ausnahme für Welpen/Kitten gibt und das Mindestalter für eine Tollwut-Impfung in Deutschland bei 3 Monaten liegt, dürfen de facto keine Tiere jünger als 3 Monate und 21 Tage in Frankreich einreisen. Eine eventuelle Sondergenehmigung kann beim Ministère de L’ Agriculture in Paris erfragt werden.

 

- die 3-Jahrestollwut-Umpfung wird bei entsprechender Eintragung im Impfpass in Frankreich anerkannt

 

In den Mittelmeerregionen (Cote d’Azur und Korsika) kann es zu einer Übertragung von Leishmaniose, Babesiose, Ehrlichiose und Herzwurmerkrankungen kommen. Bezüglich Risiko und Prophylaxe sollte im Vorfeld ein Tierarzt konsultiert werden.

 

Einreisebestimmungen für Kleintiere (Kaninchen, Vögel, Meerschweinchen etc.):

 

- es wird eine maximal 5 Tage alte Gesundheitsbescheinigung verlangt, in der ein Tierarzt bestätigt, dass das Tier an keinen (arttypischen) Krankheiten leidet

 

- eine offizielle Bestätigung, dass der Tierhalter sein(e) Tier(e) nicht in Frankreich verkaufen wird.

 

 

Anlagehunde

 

In Frankreich werden aktuell bestimmte, als potentiell gefährlich eingestufte Rassen, in Anlagehunde Kategorie 1 und Anlagehunde Kategorie 2 eingeteilt. Für diese gelten besondere Vorschriften bezüglich Einreise und Haltung.

 

Anlagehunde Kategorie 1: hierzu gehören alle Hunde, die ähnlich aussehen wie ein Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Boerboels oder Tosa Inu und in keinem vom Internationalen Hundeverband (www.fci.be) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. Eine Bestätigung des Haustierarztes, dass es sich um einen Boxer-Mischling handelt, hilft einem im Zweifelsfall nicht weiter. Da diese Hunde in Frankreich durchaus beschlagnahmt und getötet werden, wird von einer Einreise mit entsprechend aussehenden Mischlingen dringend abgeraten. Darüber hinaus wird die Einfuhr dieser Hunde als Straftat gewertet.

 

Anlagehunde Kategorie 2: Hierzu gehören Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Boerboels und Tosa Inu mit Stammbuch des FCI (www.fci.be), sowie der Rottweiler und Hunde, die Rottweiler-ähnlich aussehen. Für Hunde der Kategorie 2 besteht Maulkorb- und Leinenzwang. Außerdem müssen sie von einem Volljährigen geführt werden. Die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln ist verboten.

 

 

Adressen/Weblinks

 

Französische Botschaft: www.botschaft-frankreich.de

 

Französisches Fremdenverkehrsamt: de.franceguide.com

 

Die Angaben auf dieser Seite wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und zusammengestellt. Da jedes Land kurzfristig Einreiseregelungen und Gesetze ändern kann, sollte sich dennoch zu den wichtigsten Fragen im Vorfeld der Reise mit dem entsprechenden Fremdenverkehrsamt oder der Botschaft in Verbindung gesetzt werden. Dies gilt insbesondere für Regelungen betreffend „Sogenannter Kampfhunde“.

 

zurück zur Länderübersicht

Diskussionsbereich