praktische Informationen
Einreise: Deutsche Staatsbürger können visumfrei mit Reisepass oder Personalausweis nach Spanien einreisen.
Währung: In Spanien ist die Landeswährung der Euro. Kreditkarten werden in größeren Geschäften, Hotels und Banken akzeptiert, an Geldautomaten auch EC-Karten.
Sommerferien: Spanische Schulkinder haben etwa 12 Wochen Sommerferien, von Mitte Juni bis Mitte September. In dieser Zeit wird es kaum möglich sein, den Hund mit an Touristenstrände zu nehmen und auch die beliebteren Wandergebiete sind gut besucht.
Klima: Das Klima ist in den verschiedenen Regionen Spaniens sehr unterschiedlich. Die Spanische Riviera und Zentralspanien sind im Sommer sehr heiß und trocken und eignen sich eher von Herbst bis Frühjahr für einen Urlaub mit Hund. In Zentralspanien kann es dabei im Winter sehr kalt werden und auch schneien. Eine Alternative für die Sommermonate wären die etwas kühlere Atlantikküste oder die Kanaren. Beide Regionen weisen das ganze Jahr über ein angenehm mild-warmes Klima auf. Daneben hat Spanien unter anderem mit den Pyrenäen auch kühles Gebirgsklima zu bieten.
Autofahren: In Spanien herrscht wie in Deutschland Rechtsverkehr. Das Straßennetz ist gut ausgebaut und größtenteils in keinem schlechteren Zustand, als in Deutschland. Tankstellen gibt es reichlich. Für PKW beträgt das Tempolimit auf Autobahnen 120km/h, auf Landstraßen 90km/h und Innerorts 50km/h, sofern nicht anders angegeben. Einige Autobahnen sind gebührenpflichtig, diese sind mit „AP“, statt nur mit „A“ beschildert. Die Promille-Grenze liegt bei 0,5, für Fahranfänger bei 0,3 Promille. Eine gelbe Linie oder ein gelber Bürgersteig weisen auf ein Parkverbot hin. Bußgelder liegen allgemein eher über deutschem Niveau. Der Hund muss im Auto durch ein stabiles Trenngitter vom Fahrerraum getrennt sein oder in einer Box reisen. Ein Anschnall-Adapter wird nicht mehr als ausreichende Sicherung anerkannt. Es müssen 2 Warndreiecke mitgeführt werden, um auch den Gegenverkehr warnen zu können, außerdem eine Warnweste und Ersatzglühbirnen. Eine grüne Versicherungskarte wird empfohlen. Über weitere Verkehrsregeln informiert z.B. das Spanische Fremdenverkehrsamt oder der ADAC.
der Hund im Urlaub
Spanien wird oft als wenig hundefreundliches Reiseland angesehen. Tatsächlich sind viele Spanier allerdings hundefreundlicher, als ihr Ruf und viele Orte des Landes können durchaus für einen gelungenen Urlaub mit Hund geeignet sein. Wichtig ist vor allem eine gute Planung des Urlaubs. Die Mittelmeerküste und Zentralspanien sind für die meisten Hunde im Sommer viel zu heiß und allgemein werden (große) Hunde in Touristenzentren auch nicht besonders gern gesehen. In vielen Restaurants sind Hunde unerwünscht, an touristischen Stränden in der Saison ebenfalls. In Hotels dürfen (kleine) Hunde häufig zwar mit ins Zimmer, aber nicht mit ins Restaurant, in den Pool-Bereich oder in andere Gemeinschaftsräume. In der Nebensaison, in den Gebirgsregionen und an der Atlantikküste wird man dagegen in der Regel immer auch Orte finden, an denen man Spazierwege und auch den Strand mit dem Hund zusammen genießen kann. Sehenswürdigkeiten sind mit Hund im Normalfall nicht zu besichtigen.
Ein größeres Problem ist der gesundheitliche Aspekt: In Spanien kann sich der Hund mit den „Mittelmeerkrankheiten“ wie Leishmaniose, Babesiose oder den gefürchteten Herzwürmern anstecken. In jedem Fall sollte man sich vor Reiseantritt genau von seinem Tierarzt beraten lassen, wie man am besten vorbeugen kann und welche Vorsichtsmaßnahmen vor Ort eingehalten werden sollten. Im Hinterland muss zudem mit Giftködern und vor allem Sonntags auch mit Jägern gerechnet werden. Der Hund sollte sich daher immer in unmittelbarer Nähe seines Menschen befinden.
Tierärzte, auch deutschsprechende, gibt es in den größeren Touristenzentren in ausreichender Anzahl.
Leinenpflicht: Die Leinenpflicht wird regional geregelt. Man sollte sich hierzu im Vorfeld bei der regionalen Tourismuszentrale erkundigen. In einigen Regionen Spaniens müssen (große) Hunde obligatorisch in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen, z.T. wird es auch situationsabhängig verlangt. Zur Sicherheit sollte ein Maulkorb mit in den Urlaub genommen werden, auch wenn der Hund ihn in den meisten Situationen nicht wird tragen müssen.
Mitnahme von Hunden an Strände: In der Hauptsaison sind Hunde am Strand normalerweise verboten. In den Wintermonaten sind sie teils ohne Beschränkungen erlaubt, bzw. werden bei entsprechendem Benehmen toleriert. Einsame, abgelegene Strände sind mit Hunden teils auch im Sommer zu nutzen, zumindest an der Atlantikküste. Offizielle Hundestrände gibt es in Spanien so gut wie nicht.
Hunde in Restaurants und Hotels: In manchen Hotels sind Hunde erlaubt, in vielen nicht. Oft hängt es von der Größe und Anzahl der Hunde ab. In Restaurants sind Hunde in der Regel unerwünscht oder ganz verboten. Wenn es sich um einen freundlichen, ruhigen Kleinhund handelt, wird auf Nachfrage ab und an die Erlaubnis zur Mitnahme gegeben.
Hunde in Innenstädten und öffentlichen Verkehrsmitteln: Vor allem große Hunde werden in der Öffentlichkeit vielerorts nicht gerne gesehen. Kleinere Hunde gehören aber durchaus zum Straßenbild dazu. In jedem Fall sollte der Hund gut erzogen und friedlich sein und sich möglichst unauffällig verhalten. In öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen Hunde in der Regel nicht mitfahren, in der Bahn sind sie teils in einer Box im Gepäckwagen zugelassen. Öffentliche Gebäude und Behörden dürfen Hunde nicht betreten.
zu beachten:
In Spanien bekämpft man das Problem der streunenden Hunde in den letzten Jahren stark. So wird man in Städten und an Touristenorten des spanischen Festlandes kaum noch auf Streuner treffen. Im Hinterland kann dies aber durchaus noch der Fall sein.
Entgegen der landläufigen Meinung, sind Streuner nicht automatisch „gut sozialisiert“ und friedlich. Diese Regel trifft in erster Linie auf Streuner in Touristenorten weltweit zu, weil Streuner dort von Touristen gefüttert werden und unfreundliche Hunde keinesfalls toleriert werden würden. Es wird also entsprechend „ausgesiebt“. Eventuell vorhandene Streuner im Hinterland verteidigen dagegen durchaus ihr Revier, sichert das doch halbwegs ihr Überleben. Zudem können Streuner eine Reihe von Krankheiten übertragen, so dass ein Kontakt zum eigenen Hund vermieden werden sollte.
Streunende Hunde werden in den meisten Regionen Spaniens sehr schnell eingefangen und ins nächste Tierheim gebracht. Die Tierheime haben dabei längst nicht immer deutsches Niveau, in einigen droht auch Einschläferung. Es ist daher extrem wichtig, den eigenen Hund so zu führen, dass er nicht eigenständig durch die Gegend streift oder sich z.B. einem Kaninchen hinterher selbständig macht. Für den Notfall sollte der Hund in jedem Fall gechipt und bei Tasso registriert sein sowie einen Adressanhänger mit Telefonnummer tragen.
Hunde müssen im Auto in Spanien gut gesichert sein, bestenfalls in einer festen Box transportiert werden oder durch ein stabiles Gitter vom Fahrerraum getrennt sein. Das Anschnallen des Hundes auf der Rückbank muss durch die Polizei nicht als ausreichende Sicherung anerkannt werden. Im Falle eines Unfalls bekommt man eine Teilschuld, falls nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Hund den Fahrer behindert hat. Außerdem können bei nicht ausreichender Sicherung im Falle einer Verkehrskontrolle Bußgelder anfallen.
Einreisebestimmungen für Haustiere
Für Hunde, Katzen und Frettchen gelten die EU-Einreisebestimmungen. Für die Tollwutimpfung gilt dabei:
- zwischen der Tollwut-Erstimpfung und der Einreise nach Spanien müssen mindestens 4 Wochen liegen. Die Impfung darf maximal 12 Monate alt sein.
- Tiere unter 3 Monaten dürfen ohne Tollwutimpfung einreisen, brauchen aber eine Bescheinigung, nicht „wild“ (mit möglichem Kontakt zu Tollwutüberträgern) aufgewachsen zu sein oder müssen von ihrer Mutter begleitet werden.
Es kann es zu einer Übertragung von Leishmaniose, Babesiose, Ehrlichiose und Herzwurmerkrankungen kommen. Bezüglich Risiko und Prophylaxe sollte im Vorfeld ein Tierarzt konsultiert werden.
Anlagehunde
Nach Spanien dürfen erst einmal alle Rassen einreisen, es gibt aber durchaus eine Liste als gefährlich eingestufter Hunderassen. Hierzu gehören: Pit-Bullterrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa-Inú und Akita-Inú. Welchen Beschränkungen oder Auflagen diese Hunde unterliegen, wird von Region zu Region anders gehandhabt. So werden diese Rassen im Allgemeinen in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen müssen, in einige Regionen eventuell auch gar nicht erst einreisen dürfen.
Da sich diese Regeln und auch die darunter fallenden Rassen durchaus kurzfristig ändern können, sollten in jedem Fall aktuelle Informationen vor Reiseantritt für alle Regionen, durch die man reist, eingeholt werden. Im Zweifelsfall werden die Spanische Botschaft oder regionale Touristeninformationen hierzu Auskunft erteilen können.
Reisetipps
Spanische Pyrenäen:
Spanien hat eine Reihe malerischer Pyrenäentäler mit vielen, gut beschilderten Wanderwegen zu bieten. Einige Gebiete sind zu Nationalparks erklärt worden, hier herrscht für Hunde Leinenpflicht und am Wochenende wird es voll. Ruhigeres und nicht weniger aussichtsreiches Wandervergnügen findet man in den Nachbartälern.
Das Pyrenäen-Vorland bietet ebenfalls viele ruhige Wanderwege in schöner Natur, dazu sehenswerte mittelalterliche Orte und erfrischende Stauseen.
Stauseen in Ostspanien
Es muss nicht immer das Meer sein. In Katalonien und Aragon befinden sich eine Reihe ruhiger, schöner Stauseen, an denen sich auch mit Hund Badeplätze finden lassen.
Kloster Montserrat
Das Benediktinerkloster mit Wallfahrtskirche ist eine viel besuchte Sehenswürdigkeit und damit auf den ersten Blick kein Reisetipp mit Hunden. Allerdings bietet die Umgebung des Klosters phantastische Wandermöglichkeit durch die bizarre Felslandschaft. Je weiter man sich vom Kloster entfernt, umso ruhiger wird es. Die Wanderwege enden meist an kleinen, sehenswerten Eremitagen. Hunde dürfen ihre Menschen angeleint in der Zahnradbahn begleiten, die einem den anstrengenden Aufstieg vom Kloster in die höheren Bergregionen erspart.
Montseny-Mittelgebirge:
Das gut 1700m hohe Gebirge befindet sich nur rund 30km von der Costa Brava entfernt und ist damit ein beliebtes Sommerfrische-Ausflugsziel. Es erwarten einen Wanderwege, spanienuntypischer Buchenwald und einige Einkehrmöglichkeiten. Im Frühjahr und Herbst ist es sehr ruhig, im Sommer dagegen genießen viele Spanier die Kühle.
Naturschutzgebiet Aiguamolls de l’Emporda (bei Roses/Costa Brava):
Das seit 1983 bestehende Naturschutzgebiet ist das letzte verbliebene naturnahe Feuchtgebiet an der Costa Brava und damit ein Refugium für Zugvögel. Hier wurden zudem ein Informationszentrum, Wanderwege und Beobachtungsstellen für Besucher eingerichtet. Der Zutritt ist kostenfrei, Hunde dürfen ihre Menschen angeleint (!) begleiten.
Naturschutzpark Vulkane der Garrotxa:
Mehr als 40 Vulkanhügel sind im Gemeindegebiet Garrotxa im Hinterland der Costa Brava zu finden. Der letzte von ihnen brach vor über 11.000 Jahren aus. Die meisten Vulkane sind heute nur noch als zu bewaldete Hügel zu erkennen. Interessant ist zudem die sehr artenreiche Flora und Fauna, die den Ausschlag zur Gründung des Naturschutzparks gab. Viele gut beschilderte Wanderwege durchziehen das Gebiet, zudem gibt es Informationszentren, Einkehrmöglichkeiten und Wanderparkplätze. Zwei Vulkane können hervor gehoben werden: am Volca del Croscat fand in größerem Umfang Granulat-Abbau statt, so dass verschiedene Schichten roten und schwarzen Vulkangesteins freigelegt wurden. Der Vulkan Santa Margarida erlaubt die Begehung des Kraters, in dem ein Eremiten-Kirchlein steht. In der Umgebung können unter anderem schöne alte Städte wie Santa Pau besichtigt werden oder Stätten des Basaltabbaus.
Weblinks/Adressen
Spanische Botschaft: http://www.info-spanischebotschaft.de/
Spanisches Fremdenverkehrsamt: http://www.spain.info
Die Angaben auf dieser Seite wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und zusammengestellt. Da jedes Land kurzfristig Einreiseregelungen und Gesetze ändern kann, sollte sich dennoch zu den wichtigsten Fragen im Vorfeld der Reise mit dem entsprechenden Fremdenverkehrsamt oder der Botschaft in Verbindung gesetzt werden. Dies gilt insbesondere für Regelungen betreffend „Sogenannter Kampfhunde“.
zurück zur Länderübersicht