Besitzer eines Hundes sollten sich bereits vor der Anschaffung des eigenen Vierbeiners mit dem Thema Hundehaftpflichtversicherung beschäftigen. Nur so kann gewährleistet werden, dass diese Versicherung frühzeitig abgeschlossen wird und sich Halter über besten Konditionen freuen dürfen. Davon profitieren Sie im besten Fall viele Jahre, ohne sich noch einmal damit beschäftigen zu müssen.

 

So wird eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen

Im Fall der Hundehaftpflicht funktioniert der Abschluss relativ einfach und schnell. In erster Linie ist die sogenannte Deckungssumme ausschlaggebend dafür, dass im Schadensfall alle Kosten vom Versicherer übernommen werden. Allerdings ist es nicht in allen Fällen sinnvoll, eine sehr hohe Deckungssumme zu nehmen. Wer den Hund beispielsweise ausschließlich im Hof oder auf dem Grundstück hält, der kann auch mit einer mittleren Summe gut auskommen.

 

Die Kosten beim Abschluss, zum Beispiel über Coya, können auf ein Minimum reduziert werden, indem nicht nur die Deckungssumme voll ausgeschöpft wird, sondern auch eine gewisse Selbstbeteiligung gewählt wird. Hier erklärt sich der Halter des Hundes dazu bereit, im Schadensfall einen gewissen Betrag selbst zu übernehmen und muss dafür einen geringeren Beitrag pro Jahr leisten. Generell ergibt es Sinn, einen Vergleich zwischen verschiedenen Tarifen mit und ohne Selbstbehalt anzustellen, um die individuell am besten passenden Konditionen zu finden.

 

Wann ist die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Einige Bundesländer, zu denen Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt zählen, verlangen ausdrücklich, dass ein jeder Vierbeiner versichert wird. Hundehalter sollten sich regelmäßig informieren, ob sich im eigenen Bundesland etwas geändert hat, weil die Pflicht abgeschafft oder neu im Gesetz verankert werden kann. Wer der Pflicht nicht nachkommt, riskiert im Zweifel eine Zahlung von Bußgeld.

 

Generell ist eine Hundehaftpflichtversicherung nicht nur dann empfehlenswert, wenn der Gesetzgeber das explizit vorschlägt. Hunde sind nicht berechenbar und können theoretisch zum Beispiel einen Unfall verursachen, bei welchem es sowohl zu einem hohen Sachschaden als auch zu einem Schaden an einer oder mehreren Personen kommen kann. In diesem Fall kann sich die Schadenssumme auf extrem hohe Beträge belaufen, welche von Privatpersonen kaum zu stemmen sind. Die Versicherung für den Hund kostet hingegen pro Monat nur einen mittleren einstelligen Betrag.

 

Wichtig zu wissen für alle Hundehalter: Auch wenn es eine normale Haftpflichtversicherung gibt, kommt diese nicht automatisch für durch den Vierbeiner verursachte Schäden auf. Auch deshalb macht der Abschluss einer separaten Hundehaftpflichtversicherung Sinn.

 

Diese Inhalte sollten dabei sein

Wenn Sie eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen möchte, sollten Sie darauf achten, dass bestimmte Dinge abgesichert sind, die so gut wie für jeden Halter früher oder später relevant werden. Dazu gehört zum Beispiel die Absicherung während eines Auslandsaufenthalts mit Hund. Wenn hier etwas passiert, sollte laut Vertrag gewährleistet werden, dass der Versicherer unkompliziert und vor allem in vollem Umfang weiterhilft.

 

Ebenfalls wichtig: Vermögensschäden gehören in die Versicherung mit hinein und sind mindestens so relevant wie die Abdeckung von Personenschäden. Sofern Sie Ihren Hund regelmäßig in eine Hundepension, zu einem Hundesitter oder an Freunde sowie Verwandte abgeben, muss das Hüten durch Dritte mitversichert werden. Das sind Sie nicht nur sich selbst, sondern auch den beteiligten Dritten schuldig. Sollte während der Phase der Betreuung etwas passieren, kommt es nicht zu Kosten, über welche man sich gegebenenfalls vor Gericht streiten müsste. Sachschäden müssen ebenso mit abgesichert werden. Beispiel dazu: Beißt Ihr Hunde während eines Besuches bei guten Freunde das Sofa kaputt, übernimmt die Versicherung entweder die Reparatur oder kommt für die Anschaffung eines neuen Möbels auf.

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